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Bürger-Info

Freiwillige Feuerwehr / Berufsfeuerwehr

 

Sehr oft bekommen wir an Einsatzstellen mit, dass die Bewohner in unserer Stadt meinen, wir wären eine Berufsfeuerwehr. Dem ist natürlich nicht so, wir sind freiwillige Feuerwehrleute, die ihren beruflichen Alltag wie jeder andere "Normalbürger" bestreiten. Um ein wenig Aufklärung zu leisten, haben wir diesen Menüpunkt mit aufgenommen, um einmal den Unterschied zwischen einer Freiwilligen und einer Berufsfeuerwehr zu erläutern.

Eine Freiwillige Feuerwehr (FF) ist eine öffentliche Feuerwehr,  die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter neben einigen hauptamtlichen Kräften (in Nordhorn 2), zusammensetzt. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.

In Deutschland sind in Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Diese sind generell Körperschaften öffentlichen Rechts und von den mancherorts privat gegründeten Feuerwehrvereinen zu unterscheiden. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.                                                                            

Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs. Die nun folgende Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme wie Sirenen oder per Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall – z. B. bei einem Terroranschlag – würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Aber auch bei Stromausfällen im Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht erreichbar. Jedoch nimmt die Alarmierung per SMS mehr und mehr zu, ist aber um ca. 2–3 Minuten später eingelangt als die Alarmierung per Pager.
 

Funkmeldeempfänger laufen auf so genannten BOS - Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte vergeben werden. Nachdem der Alarm bei einer mehr oder weniger großen Anzahl von Empfängern angekommen ist, begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglich zum Feuerwehrhaus. Dies kann mit Problemen verbunden sein, da die Anfahrt mit dem privaten PKW erfolgt. Andere Verkehrsteilnehmer wissen schließlich nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen einige Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer und/oder Fahrt mit Warnblinkanlage. Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da ein Blaues Blinklicht und Folgetonhorn in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden darf, außer es handelt sich um eine berechtigte Person in der Feuerwehr, wie z.B. der Stadtbrandmeister, Gemeindebrandmeister etc. Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der relevanten Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort.

 

Eine Berufsfeuerwehr (BF) ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes und hält mindestens einen Zug ständig besetzt. Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist in dem entsprechenden Ländergesetzen geregelt.

In Nordrhein-Westfalen z. B. sind Berufsfeuerwehren nur in kreisfreien Städten zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs.1 Satz 2FSHG), in vielen anderen Bundesländern sind alle Städte ab einer Größe von 100.000 Einwohnern (Rheinland Pfalz: 90.000 Einwohner; Schleswig-Holstein: 80.000 Einwohner; Baden-Württemberg 100.000 Einwohner, Befreiung aber bis 150.000 Einwohner möglich) verpflichtet eine Berufsfeuerwehr einzurichten (bzw. sich durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung entbinden zu lassen).

Die folgenden Angaben beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen andere Bundesländer haben z. T. abweichende Vorschriften: Die hauptamtlich eingesetzten Dienstkräfte sind zu verbeamten (§ 10 Abs.2 FSHG und allgemein Art. 33 Grundgesetz; in Baden-Württemberg dürfen auch Angestellte verwendet werden). Die Gemeinden unterhalten gem. § 1 FSHG eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Aus § 1 Abs. 4 FSHG ergibt sich, dass Städte mit Berufsfeuerwehr auch eine Leitstelle einrichten müssen. Besteht neben der Berufsfeuerwehr eine Freiwillige-Feuerwehr, ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch Leiter der Freiwilligen Feuerwehr. Große kreisangehörige Städte (in NRW: mehr als 60.000 Einwohner) und mittlere kreisangehörige Städte (in NRW über 25.000 Einwohner) müssen hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache einstellen, die zu verbeamten sind (§ 13 FSHG). Ausnahmen sind möglich. In NRW ist es daher möglich, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern - weil sie keine kreisfreien Städte sind - keine Berufsfeuerwehr haben müssen, aber eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften haben (je größer die Stadt und je größer das Risiko, desto mehr). Z. B. haben Neuss (über 152.000 Einwohner), Paderborn, Moers, Siegen (alle über 100.000 Einwohner) usw. keine Berufsfeuerwehr.

Natürlich ist es jeder Gemeinde unbenommen, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Beispiele hier: Iserlohn, Minden, Witten (kreisangehörig, weniger als 100.000 Einwohner, trotzdem eine BF). Gearbeitet wird meist in 24 Stunden Schichten, d. h. 24 Stunden arbeiten und dann 24 oder 48 Stunden frei. In einer Freiwilligen Feuerwehr können zur Unterstützung hauptamtliche Kräfte hinzugezogen werden.

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