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Sehr oft bekommen wir an
Einsatzstellen mit, dass die Bewohner in unserer Stadt meinen, wir wären
eine Berufsfeuerwehr. Dem ist natürlich nicht so, wir sind freiwillige
Feuerwehrleute, die ihren beruflichen Alltag wie jeder andere
"Normalbürger" bestreiten. Um ein wenig Aufklärung zu leisten,
haben wir diesen Menüpunkt mit aufgenommen, um einmal den Unterschied
zwischen einer Freiwilligen und einer Berufsfeuerwehr zu erläutern. Eine Freiwillige Feuerwehr
(FF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus
ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter neben einigen hauptamtlichen Kräften
(in Nordhorn 2), zusammensetzt. Die Organisation, den Brandschutz
größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem
in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten
anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.
In Deutschland sind in
Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in
der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Diese
sind generell Körperschaften öffentlichen Rechts und von den mancherorts
privat gegründeten Feuerwehrvereinen zu unterscheiden. Aber auch in
Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als
Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der
kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.
Am Anfang eines jeden
Einsatzes der Feuerwehr steht die
Alarmierung. Besonders bei
Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu
unterschätzendes Problem dar,
da die Mitglieder größtenteils nicht
zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden,
die der
Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am
Arbeitsplatz oder unterwegs. Die nun folgende Alarmierung kann durch
unterschiedliche Alarmierungssysteme wie Sirenen oder per
Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für
Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung
eingesetzt. Im Ernstfall – z. B. bei einem Terroranschlag – würde ein
Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das
Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet
wäre. Aber auch bei Stromausfällen im Katastrophenfall sind
Mobiltelefone nicht erreichbar. Jedoch nimmt die Alarmierung per SMS
mehr und mehr zu, ist aber um ca. 2–3 Minuten später eingelangt als die
Alarmierung per Pager.
Funkmeldeempfänger laufen auf
so genannten BOS - Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte
vergeben werden. Nachdem der Alarm bei einer mehr oder weniger großen
Anzahl von Empfängern angekommen ist, begeben sich die Einsatzkräfte
schnellstmöglich zum Feuerwehrhaus. Dies kann mit Problemen verbunden
sein, da die Anfahrt mit dem privaten PKW erfolgt. Andere
Verkehrsteilnehmer wissen schließlich nicht, dass es sich um eine
Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen einige Feuerwehrleute ihren
PKW mit einem Dachaufsetzer und/oder Fahrt mit Warnblinkanlage. Ein
Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da ein Blaues Blinklicht und
Folgetonhorn in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert
werden darf, außer es handelt sich um eine berechtigte Person in der
Feuerwehr, wie z.B. der Stadtbrandmeister, Gemeindebrandmeister etc.
Nach dem Anlegen der
Einsatzkleidung folgt das Besetzen der relevanten Feuerwehrfahrzeuge und
die Fahrt zum Einsatzort.
Eine Berufsfeuerwehr (BF) ist eine
öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften
des feuerwehrtechnischen Dienstes und hält mindestens einen Zug ständig
besetzt. Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist in dem
entsprechenden Ländergesetzen geregelt.
In Nordrhein-Westfalen z. B. sind Berufsfeuerwehren nur in
kreisfreien Städten zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs.1 Satz 2FSHG),
in vielen anderen Bundesländern sind alle Städte ab einer Größe von
100.000 Einwohnern (Rheinland Pfalz: 90.000 Einwohner; Schleswig-Holstein:
80.000 Einwohner; Baden-Württemberg 100.000 Einwohner, Befreiung aber bis
150.000 Einwohner möglich) verpflichtet eine Berufsfeuerwehr einzurichten
(bzw. sich durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser
Verpflichtung entbinden zu lassen).
Die folgenden Angaben beziehen sich
auf Nordrhein-Westfalen andere Bundesländer haben z. T. abweichende Vorschriften: Die
hauptamtlich eingesetzten Dienstkräfte sind zu verbeamten (§ 10 Abs.2 FSHG und allgemein Art. 33 Grundgesetz; in Baden-Württemberg
dürfen auch Angestellte verwendet werden). Die Gemeinden unterhalten gem.
§ 1 FSHG eine den örtlichen Bedürfnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr. Aus § 1 Abs. 4 FSHG ergibt sich, dass Städte mit
Berufsfeuerwehr auch eine Leitstelle einrichten müssen. Besteht neben der Berufsfeuerwehr eine
Freiwillige-Feuerwehr, ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr. Große kreisangehörige Städte (in NRW: mehr als
60.000 Einwohner) und mittlere kreisangehörige Städte (in NRW über
25.000 Einwohner) müssen hauptamtliche Kräfte für den Betrieb einer ständig
besetzten Feuerwache einstellen, die zu verbeamten sind (§ 13 FSHG). Ausnahmen sind möglich.
In NRW ist es daher möglich, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern
- weil sie keine kreisfreien Städte sind - keine Berufsfeuerwehr haben müssen,
aber eine ständig besetzte Feuerwache mit hauptamtlichen Kräften haben
(je größer die Stadt und je größer das Risiko, desto mehr). Z. B.
haben Neuss (über 152.000 Einwohner), Paderborn, Moers, Siegen (alle über 100.000 Einwohner) usw. keine Berufsfeuerwehr.
Natürlich ist
es jeder Gemeinde unbenommen, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Beispiele
hier: Iserlohn, Minden, Witten (kreisangehörig, weniger als 100.000 Einwohner, trotzdem eine BF).
Gearbeitet wird meist in 24 Stunden Schichten, d. h. 24 Stunden arbeiten
und dann 24 oder 48 Stunden frei. In einer Freiwilligen Feuerwehr können zur Unterstützung hauptamtliche Kräfte
hinzugezogen werden.
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