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ABC Gefahrstoffe
ABC Gefahrstoffe
Gefährliche Stoffe ist ein sehr weit gefasster Oberbegriff für alle Stoffe die den Menschen und/oder Tieren in irgendeiner Weise gefährlich werden können. Diese Stoffe können uns immer und überall in unserem Alltag begegnen. Entweder weil sie in ihrem Normalzustand schon als gefährlich einzustufen sind, oder weil sie durch bestimmte Umstände (z.B. Brände) erst gefährlich werden.

Die bei Bränden frei werdenden gefährlichen Stoffe sind nur sehr schwer zu bestimmen. Deshalb kann man hier auch keine gezielten Schutz- oder Gegenmaßnahmen ergreifen. Ein wirksamer Schutz ist hier nur das tragen eines umluftunabhängigen Atemschutzgerätes und, wenn nötig, eines Chemikalien-Vollschutz-Anzuges.

Diese Geräte sind aber meistens den Feuerwehrkameraden vorbehalten. Als normaler Bürger oder Betroffener eines Brandes bleibt oft nur die Flucht ins Freie. Dort wo kein Rauch ist, da sind auch keine großartigen Gefahren zu befürchten.

 
 UN-Nummer (Stoffnummer)
     
Bei den gefährlichen Stoffen die aufgrund ihrer Beschaffenheit schon als gefährlich einzustufen sind sieht das ganz anders aus. Alle diese Stoffe werden von einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen (UN) in Listen eingeteilt. Jedem dieser Stoffe wird dabei eine eindeutige vierstellige Stoffnummer zugewiesen. Diese Nummer wird UN-Nummer oder Stoffnummer genannt und ist weltweit gültig.

Hier einige Beispiele:

   

1057  Feuerzeuge mit entflammbarem Gas
1202  Dieselkraftstoff oder Heizöl
1203  Benzin
1230  Methanol
1950  Druckgaspackungen (Sprühdosen) mit entflammbaren Aerosolen
   
Für jeden Stoff sind dabei auch bestimmte Gefahrzettel zugeteilt. Gefahrzettel sind auf der Spitze stehende Quadrate im Format 10 x 10 cm (für Packstücke) oder 25 x 25 cm  (für LKW, Tanks oder Container). Im oberen Teil stellt ein Piktogramm die jeweilige Gefahr so einfach wie möglich dar. Im unteren Teil ist die Art der Gefahr durch einen Nummerncode (Gefahrgutklasse) beschrieben.

 

 Gefahrzettel mit Gefahrgutklassen und Beschreibung

Klasse

1

Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten

(mit 6 Unterklassen)

Klasse

2.1

Gase (entzündbar)

Klasse

2.2

Gase (nicht entzündbar)

Klasse

2.3

Gase (giftig)

Klasse

3

Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse

4.1

Entzündbare feste Stoffe

Klasse

4.2

Selbstentzündliche Stoffe

Klasse

4.3

Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden

Klasse

5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse

5.2

Organische Peroxide

Klasse

6.1

Giftige Stoffe

Klasse

6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse

7

Radioaktive Stoffe

Klasse

8

Ätzende Stoffe

Klasse

9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

 

 

 Orangefarbene Warntafel
     
Werden gefährliche Stoffe auf der Straße oder der Schiene transportiert, so müssen die Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Warntafel im Format 30 x 40 cm versehen sein. Das Format kann in bestimmten Fällen auf 12 x 30 cm verkleinert werden (z.B. bei sehr kleinen Fahrzeugen). Bei Tankfahrzeugen müssen die Warntafeln in zwei Hälften geteilt und mit Nummern versehen werden. Die untere Zahl zeigt dabei die zuvor beschriebene Stoffnummer (UN-Nummer). Bei der oberen Zahl handelt es sich um die Gefahrennummer. Mit dieser Nummer wird die Art der Gefahr beschrieben. Dabei gelten folgende Zahlen:
   
1 Nicht vergeben
2 Gefahr des Entweichens von Gas
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Gefahr durch Giftigkeit oder Ansteckung
7 Gefahr durch Radioaktivität
8 Gefahr durch Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
X Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser
     
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer) besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr mit Wasser (da es bei Löscheinsätzen wichtig ist). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich.

Wenn die Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens zwei Stellen zu erzeugen.

Eine leere (neutrale) Warntafel wird dann verwendet, wenn unterschiedliche Gefahrgüter zusammen transportiert werden, also beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten, oder die einzelnen Kammern eines Tankwagens mit unterschiedlichen Stoffen gefüllt sind (z.B. Diesel-, Benzin-, und Superkraftstoff).

     
     
Welche Maßnahmen kann ich einleiten?
     

Geeignete Erstmaßnahmen für jeden Bürger

     
Sollten Sie Zeuge eines Unfalls mit gefährlichen Stoffen sein, können Sie folgende sehr wichtige Erstmaßnahmen durchführen, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Diese Erstmaßnahmen sind für die weitere Abarbeitung des Einsatzes durch die Feuerwehr von großer Bedeutung. Außerdem helfen Sie den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Absperrung der Unfallstelle mit einfachsten Mitteln (Faustwert: 50 Meter Abstand, bei explosiven Stoffen: 500 Meter)

Hilfe rufen! Absetzen des Notrufs 112 unter genauer Beschreibung der Unfallstelle

Sichern aller Daten die für die Erkennung des gefährlichen Stoffes wichtig sein können (z.B. Ladepapiere einsammeln, mit Fahrer sprechen...)

Auf Windrichtung achten! Nicht in der Gefahrstoffwolke stehen!

Zündquellen unbedingt vermeiden. Kein rauchen, keine offene Flamme!

Andere Bürger vor der Gefahr warnen.
Halten Sie sich auf jeden Fall weiter zur Verfügung! Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei haben mit Sicherheit noch Fragen an Sie!!!

 

  
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