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Orangefarbene Warntafel |
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gefährliche Stoffe auf der Straße oder der Schiene transportiert, so
müssen die Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Warntafel im Format 30 x 40
cm versehen sein. Das Format kann in bestimmten Fällen auf 12 x 30 cm
verkleinert werden (z.B. bei sehr kleinen Fahrzeugen). Bei Tankfahrzeugen
müssen die Warntafeln in zwei Hälften geteilt und mit Nummern versehen
werden. Die untere Zahl zeigt dabei die zuvor beschriebene Stoffnummer
(UN-Nummer). Bei der oberen Zahl handelt es sich um die Gefahrennummer.
Mit dieser Nummer wird die Art der Gefahr beschrieben. Dabei gelten
folgende Zahlen: |
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1 |
Nicht vergeben |
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2 |
Gefahr des Entweichens
von Gas |
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3 |
Entzündbarkeit von
flüssigen Stoffen |
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4 |
Entzündbarkeit von festen
Stoffen |
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5 |
Oxidierende (brandfördernde)
Wirkung |
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6 |
Gefahr durch Giftigkeit
oder Ansteckung |
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7 |
Gefahr durch
Radioaktivität |
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8 |
Gefahr durch Ätzwirkung |
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9 |
Gefahr einer spontanen
heftigen Reaktion |
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X |
Stoff reagiert in
gefährlicher Weise mit Wasser |
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| Die Nummer
zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer) besteht aus mindestens zwei
bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden
Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr
mit Wasser (da es bei Löscheinsätzen wichtig ist). Kombinationen von
verschiedenen Ziffern sind möglich.
Wenn die
Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine
zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens
zwei Stellen zu erzeugen.
Eine leere (neutrale) Warntafel wird dann
verwendet, wenn unterschiedliche Gefahrgüter zusammen transportiert
werden, also beispielsweise unterschiedliche Kartons oder Paletten, oder
die einzelnen Kammern eines Tankwagens mit unterschiedlichen Stoffen
gefüllt sind (z.B. Diesel-, Benzin-, und Superkraftstoff). |
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Welche Maßnahmen kann ich
einleiten? |
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Geeignete Erstmaßnahmen für jeden
Bürger |
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Sollten Sie Zeuge eines Unfalls mit gefährlichen
Stoffen sein, können Sie folgende sehr wichtige Erstmaßnahmen durchführen,
ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Diese Erstmaßnahmen sind für
die weitere Abarbeitung des Einsatzes durch die Feuerwehr von großer
Bedeutung. Außerdem helfen Sie den Schaden so gering wie möglich zu
halten. |
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Absperrung
der Unfallstelle mit einfachsten Mitteln (Faustwert: 50 Meter Abstand, bei
explosiven Stoffen: 500 Meter) |
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Hilfe rufen!
Absetzen des Notrufs 112 unter genauer Beschreibung der Unfallstelle |
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Sichern aller
Daten die für die Erkennung des gefährlichen Stoffes wichtig sein können
(z.B. Ladepapiere einsammeln, mit Fahrer sprechen...) |
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Auf
Windrichtung achten! Nicht in der Gefahrstoffwolke stehen! |
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Zündquellen
unbedingt vermeiden. Kein rauchen, keine offene Flamme! |
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Andere Bürger
vor der Gefahr warnen. |
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| Halten Sie
sich auf jeden Fall weiter zur Verfügung! Feuerwehr, Rettungsdienst oder
Polizei haben mit Sicherheit noch Fragen an Sie!!! |