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 Das Feuer bei Ihnen zu Hause
konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder
verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte,
Elektrokabel und evtl. Bauschutt. Mit der folgenden Empfehlung wollen wir
Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten
Brandstelle geben.
Der Brand ist gelöscht -- was nun?
Die Arbeit der Feuerwehr ist nach dem vollständigen Ablöschen des
Brandes beendet. Möglich ist, das auf Grund einer weiteren Gefahr eine
Brandwache durch die Feuerwehr gestellt wird. Diese Entscheidung wird vom
Einsatzleiter der Feuerwehr getroffen. Ist die Brandstelle durch Feuerwehr
und Polizei freigegeben, können Sie tätig werden. Nicht mehr zur Aufgabe
der Feuerwehr gehören das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume
sowie das Beseitigen und Entsorgen von Bauschutt.
Versicherung
Sie sollten nach dem Brandschaden umgehend Kontakt mir Ihrer Versicherung
(Wohngebäude; Hausrat) aufnehmen. Diese leistet Entschädigung für die
versicherte Sachen die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört
oder beschädigt wurden.
Vorsicht Schadstoffe
Schadstoffe finden sich überall an der Brandstelle, denn bei jeder
Verbrennung werden erhebliche Mengen davon freigesetzt. Auch wenn Sie der
Meinung sind, da kann nichts mehr sein, liegen Sie falsch. In der Luft
befinden sich genug Schadstoffe, die Ihre Gesundheit dauerhaft gefährden
können.
Sicherheits- und Verhaltensregeln
Nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung haben Sie sich dazu entschlossen,
die Sanierung selbst durchzuführen. Zunächst ist zu überprüfen, ob die
Brandstelle endgültig erkaltet ist und für eine ausreichende Belüftung
zu sorgen. Dann sollten Sie darauf achten, dass sich die noch im Raum
befindlichen Schadstoffe an Brandrückständen gebunden haben oder sich
noch in der Umluft befinden. Um eine Aufnahme dieser über Mund, Nase oder
Haut zu verhindern, sollten Sie eine vorschriftsmäßige Schutzkleidung
tragen, welche wie folgt aussieht und im Handel erhältlich ist :
1. Schutzanzug mit Kapuze
aus verstärktem Papierfließ oder Kunststoff
2. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz
(filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
3. Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
4. Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Benutzte Schutzkleidung ist
als Problemmüll (siehe "Abfallentsorgung") zu entsorgen.
Personen, wie Kinder, kranke
oder ältere Menschen sind von der Brandstelle fern zu halten, da sie
meist sensibel auf die Schadstoffe reagieren. Selbiges gilt für
Haustiere. (Sind Tiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen, sind sie ggf.
einem Tierarzt vorzustellen.
Türen der nicht verschmutzten Räume sind auf jeden Fall geschlossen zu
halten um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen zu vermeiden.
Türschlitze sind anzudichten und Luftzüge in andere Räume zu vermeiden.
Die Flure und insbesondere die Übergangsbreiche von verschmutzten in den
sauberen Teil sind mit Feuchttüchern auszulegen. Gegenstände, die vom
verschmutzen Teil in den sauberen gebracht werden, sind umfangreich zu
reinigen.
Beim Arbeiten im verschmutzten Bereich sollten Sie weder essen noch
trinken oder rauchen. Vor der nächsten Nahrungsaufnahme bzw. der Aufnahme
von Genussmitteln, sollten sie unbedingt duschen und Ihre Kleidung
wechseln.
Denken Sie bei der Belüftung auch an eine entsprechende
Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.
Was tun mit Lebensmitteln?
Im direkten Einwirkungsbereich des Brandes gelagerte Lebensmittel sollten
nicht mehr verzehrt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber
nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht
kompostieren!

Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen
Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen
oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei
mindestens 60° Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer
beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des
kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren
Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer
Reinigungsfirma gereinigt werden.
Kinderspielzeug ist besonders sorgfältig zu behandeln.
Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im
Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder,
von diesen Gegenständen trennen.
Haushaltsgegenstände sind
vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg
ist das Entfernen sichtbarer Russspuren. Achten Sie darauf, dass Sie
ausschließlich gekapselte Industriestaubsauger verwenden. Diese können
Sie bei entsprechenden Leihfirmen erhalten. Bei der Nassreinigung
empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung.
Abfallentsorgung
Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in
„haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen
als Problemabfälle entsorgt werden.
Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter/-säcke zu verpacken
und über das jeweilige Amt für Abfallentsorgung der Stadt oder des
Landkreises zu entsorgen.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die
Abfallberater der Stadt/Landkreises und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.
Haftungsausschluss
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei evtl. auftretenden Gesundheitsschäden
sowie Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind,
keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
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