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Es hat gebrannt, was nun? die kalte Brandstelle!
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Es hat gebrannt, was nun ?

 

Das Feuer bei Ihnen zu Hause konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt. Mit der folgenden Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben.

Der Brand ist gelöscht -- was nun?
Die Arbeit der Feuerwehr ist nach dem vollständigen Ablöschen des Brandes beendet. Möglich ist, das auf Grund einer weiteren Gefahr eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt wird. Diese Entscheidung wird vom Einsatzleiter der Feuerwehr getroffen. Ist die Brandstelle durch Feuerwehr und Polizei freigegeben, können Sie tätig werden. Nicht mehr zur Aufgabe der Feuerwehr gehören das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume sowie das Beseitigen und Entsorgen von Bauschutt.

Versicherung
Sie sollten nach dem Brandschaden umgehend Kontakt mir Ihrer Versicherung (Wohngebäude; Hausrat) aufnehmen. Diese leistet Entschädigung für die versicherte Sachen die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört oder beschädigt wurden.

Vorsicht Schadstoffe

Schadstoffe finden sich überall an der Brandstelle, denn bei jeder Verbrennung werden erhebliche Mengen davon freigesetzt. Auch wenn Sie der Meinung sind, da kann nichts mehr sein, liegen Sie falsch. In der Luft befinden sich genug Schadstoffe, die Ihre Gesundheit dauerhaft gefährden können.

Sicherheits- und Verhaltensregeln
Nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung haben Sie sich dazu entschlossen, die Sanierung selbst durchzuführen. Zunächst ist zu überprüfen, ob die Brandstelle endgültig erkaltet ist und für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Dann sollten Sie darauf achten, dass sich die noch im Raum befindlichen Schadstoffe an Brandrückständen gebunden haben oder sich noch in der Umluft befinden. Um eine Aufnahme dieser über Mund, Nase oder Haut zu verhindern, sollten Sie eine vorschriftsmäßige Schutzkleidung tragen, welche wie folgt aussieht und im Handel erhältlich ist :

1. Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierfließ oder Kunststoff

2. Insbesondere bei staubenden Arbeiten Atemschutz
   (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)

3. Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten

4. Gummihandschuhe für Nassarbeitennach oben

             

Benutzte Schutzkleidung ist als Problemmüll (siehe "Abfallentsorgung") zu entsorgen.

Personen, wie Kinder, kranke oder ältere Menschen sind von der Brandstelle fern zu halten, da sie meist sensibel auf die Schadstoffe reagieren. Selbiges gilt für Haustiere. (Sind Tiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen, sind sie ggf. einem Tierarzt vorzustellen.
Türen der nicht verschmutzten Räume sind auf jeden Fall geschlossen zu halten um eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen zu vermeiden. Türschlitze sind anzudichten und Luftzüge in andere Räume zu vermeiden. Die Flure und insbesondere die Übergangsbreiche von verschmutzten in den sauberen Teil sind mit Feuchttüchern auszulegen. Gegenstände, die vom verschmutzen Teil in den sauberen gebracht werden, sind umfangreich zu reinigen.
Beim Arbeiten im verschmutzten Bereich sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor der nächsten Nahrungsaufnahme bzw. der Aufnahme von Genussmitteln, sollten sie unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln.

Denken Sie bei der Belüftung auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.

Was tun mit Lebensmitteln?

Im direkten Einwirkungsbereich des Brandes gelagerte Lebensmittel sollten nicht mehr verzehrt werden. Im Zweifelsfall gilt: Die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen – nicht kompostieren!
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Reinigung von Kleidern, Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen
Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat bei mindestens 60° Grad gewaschen werden. Vorsicht, die Reinigungsabwässer beinhalten die unterschiedlichsten Schadstoffe! Eine Einleitung des kontaminierten Wischwassers in die Kanalisation darf nur in kleineren Mengen erfolgen. Kleidungsstücke können aber auch bei einer Reinigungsfirma gereinigt werden.                                                                                                      
Kinderspielzeug
ist besonders sorgfältig zu behandeln. Holzspielzeug sollte abgeschliffen und eventuell neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich, besonders bei Spielzeug für Kleinkinder, von diesen Gegenständen trennen.            

Haushaltsgegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Russspuren. Achten Sie darauf, dass Sie ausschließlich gekapselte Industriestaubsauger verwenden. Diese können Sie bei entsprechenden Leihfirmen erhalten. Bei der Nassreinigung empfiehlt sich eine Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung.

Abfallentsorgung

Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden.
Die Problemabfälle sind dazu in Kunststoffbehälter/-säcke zu verpacken und über das jeweilige Amt für Abfallentsorgung der Stadt oder des Landkreises zu entsorgen.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Entsorgung geben Ihnen die Abfallberater der Stadt/Landkreises und der Gemeinde gerne weitere Auskünfte.

Haftungsausschluss

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei evtl. auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

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