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Alters- und Ehrenabteilung

Alters- und Ehrenabteilung


In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) die gesetzliche Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute. Danach müssen alle Feuerwehrleute mit dem vollendeten 62. Lebensjahr den aktiven Feuerwehrdienst beenden. Gleiches gilt für Feuerwehrleute die aus gesundheitlichen Gründen den aktiven Übungs- und Einsatzdienst nicht mehr leisten können. Natürlich werden diese Feuerwehrkameradinnen und Kameraden nicht entlassen, sondern in die Alters- und Ehrenabteilung verabschiedet. Hier versehen auch diese Feuerwehrleute weiterhin ihren "Dienst".

Sie stehen den aktiven Kameraden mit Rat und Tat zur Seite und nehmen weiterhin am gesellschaftlichen Leben der Feuerwehr teil. Außerdem helfen sie bei der Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen, wie den Tag der offenen Tür, Feuerwehrfesten oder Jubiläen. Wer jetzt denkt: "Na ja, die werden so mit durchzogen", der liegt völlig falsch. Ohne die Kameraden der Alters- und Ehrenabteilungen würden viele Abläufe in einer Feuerwehr nicht mehr funktionieren. Auf ihr unschätzbares Wissen und die Erfahrungen aus vielen Jahrzehnten Dienst- und Einsatztätigkeit wird von vielen Aktiven gerne zurückgegriffen. Außerdem vermitteln die "Altgedienten" ein gewisses Maß an Respekt und Disziplin. Tugenden die in der heutigen Zeit leider immer mehr an Bedeutung verlieren. Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung der Ortsfeuerwehr Nordhorn sollen z.B. auch bei der Organisation unseres 125-jährigen Jubiläums im Jahr 2010 wieder wertvolle Arbeit leisten, auf die wir auf keinen Fall verzichten können und wollen.

In der Stadt Nordhorn gibt es bei jeder der beiden Ortsfeuerwehren eine Alters- und Ehrenabteilung. Bei der Ortsfeuerwehr Nordhorn besteht sie durchschnittlich aus 25-30 Mitgliedern, in Brandlecht aus ca. 10-15 Kameraden.

  
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