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Alters- und Ehrenabteilung
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Alters- und Ehrenabteilung |
In Niedersachsen regelt das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
die gesetzliche Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute. Danach müssen
alle Feuerwehrleute mit dem vollendeten 62. Lebensjahr den aktiven
Feuerwehrdienst beenden. Gleiches gilt für Feuerwehrleute die aus
gesundheitlichen Gründen den aktiven Übungs- und Einsatzdienst nicht
mehr leisten können. Natürlich werden diese Feuerwehrkameradinnen und
Kameraden nicht entlassen, sondern in die Alters- und Ehrenabteilung
verabschiedet. Hier versehen auch diese Feuerwehrleute weiterhin ihren
"Dienst".
Sie stehen den aktiven Kameraden mit Rat und Tat zur Seite und nehmen
weiterhin am gesellschaftlichen Leben der Feuerwehr teil. Außerdem
helfen sie bei der Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen,
wie den Tag der offenen Tür, Feuerwehrfesten oder Jubiläen. Wer jetzt
denkt: "Na ja, die werden so mit durchzogen", der liegt völlig falsch.
Ohne die Kameraden der Alters- und Ehrenabteilungen würden viele Abläufe
in einer Feuerwehr nicht mehr funktionieren. Auf ihr unschätzbares
Wissen und die Erfahrungen aus vielen Jahrzehnten Dienst- und
Einsatztätigkeit wird von vielen Aktiven gerne zurückgegriffen. Außerdem
vermitteln die "Altgedienten" ein gewisses Maß an Respekt und Disziplin.
Tugenden die in der heutigen Zeit leider immer mehr an Bedeutung
verlieren. Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung der
Ortsfeuerwehr Nordhorn sollen z.B. auch bei der Organisation unseres
125-jährigen Jubiläums im Jahr 2010 wieder wertvolle Arbeit leisten, auf
die wir auf keinen Fall verzichten können und wollen.
In der Stadt Nordhorn gibt es bei jeder der beiden Ortsfeuerwehren
eine Alters- und Ehrenabteilung. Bei der Ortsfeuerwehr Nordhorn besteht
sie durchschnittlich aus 25-30 Mitgliedern, in Brandlecht aus ca. 10-15
Kameraden. |
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