Mehrere kleinere Einsätze für die Nordhorner Feuerwehr

Popcornmaschine sorgt für BMA-Alarm im Kino

Zu einer Tierrettung in die Innenstadt musste die Feuerwehr am Samstag, den 11.05., in ein Geschäftshaus in der Kokenmühlenstraße ausrücken. Nach Sondierung der Lage stellte sich jedoch heraus, dass es sich um ein internes Problem handelte, welches durch den Haustechniker behoben wurde.

Ein auf dem Herd vergessenes Kotelett war Grund der Auslösung der automatischen Brandmeldeanlage einer Pflegeeinrichtung nur einen Tag später. Die Feuerwehr, welche mit HLF und KdoW vor Ort war, konnte nach kurzer Zeit wieder einrücken.

Kein Rauchmelder, sondern ein lauter Wecker war es, der die Feuerwehr am Montag, den 13.05. in den Leuchtkäferweg ausrücken ließ. Das laute Piepen wurde fälschlicherweise mit dem Alarmton eines Rauchmelders verwechselt.

Aufgrund einer unklaren weißen Flüssigkeit, welche im Bereich der Moltkestraße in die Vechte laufen sollte, wurde die Feuerwehr am vergangenen Mittwoch gerufen. Als die Feuerwehr eintraf, konnte jedoch außer leichtem Schaum, welcher durch die Strömung entstand nichts festgestellt werden.

Für den Rettungsdienst musste am Donnerstag eine Tür in der Friedrich-Ebert-Straße geöffnet werden. Für die Feuerwehr, welche mit dem LF 20/16 der Wache Süd und dem KdoW ausrückte, war diese Aufgabe schnell gelöst.

Gleich zwei Einsätze musste die Feuerwehr am Samstag abarbeiten: Um kurz vor 16 Uhr meldete sich die Brandmeldeanlage des Kinos lautstark zu Wort: Grund war jedoch kein Feuer, sondern heißer Dampf der Popcornmaschine, welcher die Anlage auslösen ließ.

„Familienzusammenführung einmal anders“ am Abend um zwanzig vor acht:
In großer Not wendeten sich die besorgten Eltern eines Kindes am Kanalweg an die Feuerwehr. Beide Eltern hatten sich aus der heimischen Wohnung ausgesperrt, während ihr Sprössling sich auf dem Balkon aufhielt. –Die Feuerwehr verschaffte sich mittels Leiter Zugang zum Balkon und öffnete sowohl Balkontür als auch die Tür zur Wohnung. Schnell konnte das Kind sicher in die Obhut der Eltern übergeben werden.