Was ist zu tun bei einem Feuerunfall, was macht man als Erstes bei Verbrennungen?
Was tun bei Feuerunfall?
Ruhe bewahren und überlegt handeln und sich dabei selber nicht in Gefahr bringen! In schweren Fällen möglichst sofort den Rettungsdienst und die Feuerwehr über 112 alarmieren.
Zeichen von Verbrennungen oder Verbrühungen
Der Schweregrad einer Verbrennung oder Verbrühung wird bestimmt durch die Stärke der Verbrennung und das Ausmaß der Verbrennungsfläche. Die Größe der Handinnenfläche entspricht etwa einem Prozent der Körperoberfläche.
Abschätzung der Einteilung in Verbrennungsgrade:
- Verbrennung Grad 1: gerötete Haut (ähnlich Sonnenbrand), Schmerzen, keine Blasenbildung.
- Verbrennung Grad 2a: gerötete Haut,Blasenbildung (Blasengrund rot), Berührungsschmerzen.
- Verbrennung Grad 2b: Verbrennung bis tief in die Haut, was eine chirurgische Behandlung erfordert, weißer Blasengrund, Haarausfall.
- Verbrennung Grad 3: schwerste Hautschäden(weiße, trockene Hautfetzen), keine Schmerzempfindung mehr, keine Haare
mehr, eventuell Schockzeichen (vermehrte Schweissneigung, Übelkeit, Schwindel, Blässe und eventuell auch Herzklopfen. Häufig berichten die Betroffenen auch von einem plötzlichen “Schwarzwerden vor den Augen”).
Erste Hilfe Maßnahmen bei Verbrennungen
- Löschen von bestehenden Kleiderbränden: Flammen mit Decken oder Tüchern, wenn’s geht nass, ersticken. Betroffene auf dem Boden hin- und herwälzen und auch mit nassen Tüchern umwickeln oder mit Wasser abspritzen. Feuerlöscher in erster Linie für Gegenstände einsetzen, da nicht alle Geräte für Menschen bestimmt sind. NICHT ins Gesicht spritzen.
- Eingebrannte Materialien in der Haut belassen, sonst können noch stärkere Gewebsschädigungen entstehen. Betroffene zudecken, damit sie nicht frieren.
- Betroffene nicht allein lassen: Bewusstsein, Atmung und Puls kontrollieren. Bewusstlose mit ausreichender Eigenatmung in die stabile Seitenlage versetzen und die Beine hoch lagern. Bei
fehlender Atmung, in Rückenlage beatmen.
Behandlungsstrategie bei Verbrennungen
- Die Wasserbehandlung mit kaltem Leitungswasser (15-20°C) für maximal zehn Minuten bei Verbrennungen von weniger als 10% verbrannter Körperoberfläche.
- Vorsicht bei Kleinkindern und Säuglingen, es besteht schnell Unterkühlungsgefahr.
- Notfallmaßnahmen bei Schockzustand sofort einleiten.
- Kaltwasserbehandlungen nicht bei bewusstlosen Patienten, bei Patienten mit Unterkühlungszeichen (starkes Zittern) und bei Verbrennungen von mehr als 10% Körperoberfläche.
- Die Wärmeerhaltung kann mit Aluminiumdecken, Teeeingaben und durch das Rettungsdienstpersonal erfolgen.
Hinweis:
Das Kühlen mit Eis birgt das Risiko, Erfrierungen zu verursachen. Eis darf deshalb keinesfalls (auch nicht eingepackt) zur Kühlung verwendet werden. Außerdem kann Eis die verbrannte Haut nicht feucht halten. Die Kühlung mit Eisspray oder ähnlichem ist ebenso zu vermeiden.
Zusatzmaßnahmen
Die Brandwunde sollte nach dem Kühlen mit einer sterilen, nicht flusenden Wundauflage (im Idealfall einem Verbandstuch) abgedeckt werden und dem Arzt vorgestellt werden. Auf die Brandwunde dürfen weder Öl noch Mehl oder andere Hausmittel aufgebracht werden.